Sanierung durch Übernahme

„Asset Deal“ als Weg aus der Insolvenz

(sb) Gerät ein Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten und stellt einen Insolvenzantrag, stellt sich regelmäßig die Frage, wie der Erwerb durch einen Käufer ausgestaltet werden kann. In diesem Zusammenhang ist insbesondere der Begriff „Asset Deal“ von Bedeutung.

Beim sogenannten Asset Deal – häufig auch als „übertragende Sanierung“ bezeichnet – erwirbt der Käufer nicht das Unternehmen als Ganzes, sondern gezielt einzelne Vermögenswerte des Unternehmens („Assets“), etwa Maschinen, Immobilien oder Warenbestände. Auf dieser Grundlage wird die geschäftliche Tätigkeit sodann entweder neu aufgenommen oder fortgeführt.

Dabei übernimmt der Erwerber lediglich die Vermögenswerte, die er im Rahmen des Erwerbs auswählt.

Bestehende Verbindlichkeiten wie offene Forderungen oder Verpflichtungen aus alten Vertragsverhältnissen verbleiben grundsätzlich beim insolventen Unternehmen und gehen nicht automatisch auf den Käufer über. Dadurch minimiert sich das Haftungsrisiko des Käufers.

Herausfordernd ist es, wenn neben physischen Vermögenswerten auch laufende Vertragsverhältnisse vom Käufer übernommen werden sollen. Hier ist die Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners notwendig.

Dies betrifft beispielsweise Mietverträge, Lieferantenvereinbarungen oder Lizenzverträge. Eine nahtlose Fortführung kann daher von externen Faktoren abhängig sein.

Der Asset Deal ermöglicht es Erwerbern, die für den künftigen Geschäftsbetrieb wesentlichen Vermögenswerte gezielt zu übernehmen und dabei unerwünschte Altlasten und Risiken des insolventen Unternehmens auszuschließen. Dennoch bleibt zu beachten, dass für bestimmte Verträge und Rechtspositionen Übertragungsbedingungen und Zustimmungserfordernisse bestehen. Aufgrund der vielfältigen rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen empfiehlt sich vor dem Erwerb eine umfassende Rechts- und Steuerberatung.

Ihre Sophia Book (Diplom-Juristin)

2602_ctallen.jpg
2602_mtallen.jpg
2602_tallen-reiners.jpg