(akg) Frau von der Leyen chattete 2021 mit dem Chef des Pharmakonzerns Pfizer hinsichtlich eines cirka 35 Milliarden Euro schweren Deals über deren Corona-Impfstoff und möchte diese Chatverläufe nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen. Warum nur, fragt man sich? War der Impfstoff vielleicht zu teuer? Na!!! Die New York Times beantragte den Zugang zu sämtlichen Textnachrichten, die von der Leyen mit dem Pfizer-Chef Bourla zwischen dem 1.1.2021 und dem 11.5.2022 ausgetauscht hat. Da von der Leyen dies ablehnte, focht die New York Times dies gerichtlich mit Erfolg an (Stand 14.5.2025).
Frau von der Leyen darf wohl als äußerst zielstrebig bezeichnet werden. Schaut man sich ihre Vita an, so fragt man sich, wann um alles in der Welt die Dame mal geschlafen hat. Abgesehen von dem unerträglichen Schmachtfetzen „Wind of Change“, den sie sich bei ihrer Verabschiedung aus dem Amt als Verteidigungsministerin zum Grauen aller Denkenden gewünscht hat (Mein Gott, was hat sie uns da zugemutet?), tritt sie resolut, überlegt und pragmatisch auf und macht einen ehrlichen Eindruck.
Gerade in aktuell schwierigen Zeiten, in welchen z.B. die Aufarbeitung der Fehler, die in der Coronakrise gemacht wurde, sagen wir mal freundlich „schleppend“ läuft, ist das intransparente Verhalten von der Leyens schwierig. Zum anderen lässt sich Trump gerade ein Flugzeug für 400 Mio. USD von Katar schenken und teilt auf vorsichtige Nachfragen zu Korruption etc. schlicht mit, es wäre doch „blöd“ eine solche Wohltat abzuweisen. Nun ja, er hat ja schon lange eine erhebliche Distanz zu den Regeln entwickelt, auf die wir uns in der westlichen Gesellschaft geeinigt haben. Er möchte den fliegenden Palast als Air Force One umfunktionieren, was ich mir recht aufwendig vorstelle…allein die Suche nach Wanzen und die Umrüstung zur Kommandozentrale. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Air Force einfach ein solches Flugzeug unterjubeln lässt, ohne jede Schraube zu prüfen. Hinzu kommt, dass in der Verfassung der USA Art. I, Abschnitt 9 zu lesen ist: „Niemand, der ein besoldetes oder Vertrauensamt […] bekleidet, soll ohne Zustimmung des Kongresses ein Geschenk, ein Gehalt, […]von einem König, Fürsten oder fremden Staat annehmen“. Das ist ungewohnt klar und deutlich. Versteht jeder. Er dürfte kein Fläschchen Wein, keine Zigarre annehmen und sich keinen Kaffee oder „Döner mit alles“ ausgeben lassen… und ein Geschenk für 400 Mio. Dollar? Warte, ich bin am Denken: leider nein! Das können wir auch nicht mehr unter fruits and flowers abheften!
Aber ich schweife ab…zurück zu Ursula. Wie auch in deutschen Behörden gilt für Institutionen der EU das Transparenzgebot: Solange es also keine konkreten Geheimhaltungsgründe gibt, müssen Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dies steht auch in Art. 42 der Grundrechtscharta der EU: Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat haben das Recht auf Zugang zu den Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, unabhängig von der Form der für diese Dokumente verwendeten Träger.
(Anne-Kathrin Gröninger)