(akg) In diesen ungewöhnlichen Zeiten möchte ich die Kerze der guten Laune von allen Seiten anzünden und über ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 19.11.2024 erzählen, in welchem ein weihnachtlich überambitionierter Gärtner wegen Hausfriedensbruchs verurteilt wurde, weil er im letzten Dezember in einer nächtlichen Alleingang-Aktion einen Weihnachtsbaum auf dem Gelände einer Hamburger Kindertagesstätte aufstellte. Die Tagesstätte wollte nämlich keinen Weihnachtsbaum und sie wollte vor allem keine fremden Gärtner in der Nacht auf ihrem Grundstück wissen.
Und dabei hatte es der Gärtner doch nur gut gemeint, auf dem Kitagelände einen Weihnachtsbaum aufgestellt und Geschenke darunter gelegt. Dies wollte die Kita nicht: Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs. Da kann man sich fragen, ob die Strafanzeige seitens der Kita wirklich notwendig war. Vielleicht hätte man auch miteinander sprechen können, bevor man den roten Knopf unterm Schreibtisch drückt und sich des Gärtners durch die Falltür entledigt.
Das Amtsgericht entschied nun jedoch, dass der Gärtner, der übrigens auch als Gärtner bekleidet zur Verhandlung erschien, sich des Hausfriedensbruches gem. § 123 StGB strafbar gemacht habe, da durch das (unverschlossene) „Tor deutlich geworden sei, dass nicht einfach jeder dieses Gelände betritt“, so die Richterin im Urteil. Eine Geldstrafe im vierstelligen Bereich wurde verhängt.
Der Gärtner konnte es kaum glauben! Er stehe wegen einer guten Tat vor Gericht! Das Tor sei nicht abgeschlossen gewesen. Das Aufstellen des Baumes sei vergleichbar mit dem Einwerfen unerwünschter Werbepost, verteidigte er sich. Absolut! Wer kennt das nicht?! Werbeprospekte im Briefkasten, überraschende Weihnachtsbäume im Garten. Ich hatte auch mal einen jungen Mandanten, der sich nachts in seiner Schule aufhielt: „aus privaten Gründen“.
In § 123 StGB heißt es: Wer in die Wohnung, die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen […] widerrechtlich eindringt […] wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Völlig klare Sache also: Der Gärtner betrat das umzäunte Gelände ohne die Erlaubnis der Besitzer. Der Zweck ist damit unerheblich. Schade eigentlich.
Hinsichtlich des Gärtners, der keinerlei Einsicht zeigte und geistig unbeweglich blieb, erleben wir ein zunehmendes Phänomen in der Gesellschaft: Was ihm an Fachwissen fehlt, gleicht er durch Meinung wieder aus, ohne dass man beides von außen auf Anhieb unterscheiden kann.
Letztes Jahr habe ich darüber geschrieben, was man bei einer Weihnachtsfeier unterlassen sollte, wenn man noch Perspektiven im Unternehmen sucht. Da war mir der weihnachtliche Gärtner noch nicht bekannt.
Allen soll dieses Urteil zeigen, dass es bei der Wahl des richtigen Geschenkes manchmal auf die Feinheiten ankommt. Einer der schönste Momente an Weihnachten ist doch z.B. der, wenn Opa seine Geschenke noch an Ort und Stelle austrinkt: „nein danke, ich brauche kein Glas.“ Amaretto sich wer kann!
Ich wünsche allen eine wunderschöne Adventszeit und viel Freude beim Auswählen der Geschenke und Überraschen der Liebsten.