(pm) Nur in bestimmten Fällen ist eine Rückkehr von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möglich. Angestellte müssen dafür ihr Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 69.300 € senken. Selbstständige müssen sich im Hauptberuf anstellen lassen. Für alle, die älter als 55 Jahre sind, wird es schwierig.
Anlass für eine Rückkehr von der PKV in die GKV sind oftmals hohe Prämien für den eigenen und den Versicherungsschutz der Kinder. In den letzten Jahren habe viele Privatversicherte mehr als eine Beitragserhöhung pro Jahr erhalten. Oftmals überfordert dies die finanziellen Möglichkeiten der Versicherten.
Wenn finanzielle Gründe Anlass für einen Wechsel sind, gibt es auch die Möglichkeit, durch einen Tarifwechsel innerhalb der PKV den Beitrag zu senken und so privat versichert zu bleiben. Außerdem ist nicht jede Beitragserhöhung wirksam.
Angestellte müssen für eine Rückkehr in die GKV ihr regelmäßiges Bruttoeinkommen unter die JAEG von 69.300 € reduzieren. Die Reduzierung des monatlichen Einkommens kann durch Teilzeitarbeit, ein Arbeitszeitkonto, Elternzeit, Pflegezeit oder ein Sabbatical erfolgen.
Nach der Rückkehr in die GKV kann die Arbeitszeit und das Gehalt wieder angehoben werden. Sofern das Einkommen die JAEG erneut übersteigt, entfällt die Versicherungspflicht zum Ende des Kalenderjahres. Es besteht dann die Möglichkeit, weiter freiwillig gesetzlich krankenversichert zu bleiben.
Mit Eintritt der Versicherungspflicht können Privatversicherte zu einer Krankenkasse ihrer Wahl wechseln. Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht geschehen.
Für Selbstständige ist der Wechsel von der PKV in die GKV schwieriger. Eine Möglichkeit für Selbstständige ist der Wechsel in ein Angestelltenverhältnis.
Nebenberuflich kann die selbstständige Tätigkeit weiter ausgeübt werden. Hauptberuf muss allerdings die abhängige Beschäftigung sein und den Hauptteil der Einnahmen und der Arbeitszeit ausmachen. Als Anhaltspunkt gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche.
Ist der Ehepartner gesetzlich krankenversichert, besteht unter Umständen die Möglichkeit, in die kostenlose Familienversicherung zu kommen. Voraussetzung dafür ist ein monatliches Einkommen in Höhe von lediglich 608 € (Einkommensgrenze in der Familienversicherung zzgl. Werbungskostenpauschale) oder ein Minijob mit einem monatlichen Verdienst von 538 €.
Bei Härtefällen kann es Notlösungen geben. Für Privatversicherte, die älter als 55 Jahre sind, hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zum Wechsel stark reguliert. Eine Möglichkeit für ältere Privatversicherte ist die Rückkehr in die GKV über die Familienversicherung. Dabei müssen die genannten Einkommensgrenzen beachtet werden.