2403_DM_185.jpg

Wann sind Schäden durch Wasser im Keller versichert?

(as) Seit Weihnachten kämpfen viele Meppener gegen Wasser im Keller. Bis Anfang Januar drohte für einen Teil von Esterfeld sogar eine großflächige Überflutung durch einen Dammbruch an der Ems. Auch Dank der vielen freiwilligen Helfer und Mitarbeitenden der Stadt Meppen und des Landkreises, konnte die große Katastrophe verhindert werden.

Eine gute Gelegenheit, zum einen den vielen Helfern auf diesem Wege nochmal unseren Dank auszusprechen und zum anderen, einen Blick auf den Versicherungsschutz zu werfen. Denn Wasserschäden sind nicht grundsätzlich über die Gebäude- oder die Hausratversicherung abgesichert. Die Grunddeckung der gängigen Versicherungen bietet lediglich Schutz bei Wasserschäden infolge von Rohrbrüchen, also bei Austreten von Leitungswasser. Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen (auch von Wasch- und Geschirrspülmaschinen), den mit diesem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder auch aus Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Wasserbetten und Aquarien bestimmungswidrig ausgetreten sein. Häufig heißt es an dieser Stelle der Bedingungswerke: Nicht versichert sind Schäden durch Grundwasser.

Wer jedoch eine Elementarversicherung in seine Gebäude- und/oder Hausratversicherung einschließt, genießt zusätzlichen Versicherungsschutz bei Starkregen, Rückstau und Überschwemmung. In unseren Bedingungen gibt es dazu folgenden Passus:

Überschwemmung ist die Überflutung des Versicherungsortes, auf dem das Gebäude steht, mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Ausuferung von a) oberirdischen Gewässern, b) Witterungsniederschlägen und c) den Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche durch a) oder b).

Diese Elementarversicherungsbedingungen können in kleinen Details von Versicherer zu Versicherer abweichen. Die Beiträge in der Elementarversicherung werden anhand der ZÜRS-Zone kalkuliert. In der ZÜRS-Zone 1 ist die Wahrscheinlichkeit, von einem Elementarschaden betroffen zu sein, sehr gering und der Beitrag entsprechend bezahlbar. Bis zur ZÜRS-Zone 4 steigt das Risiko und entsprechend der Beitrag. In einigen Regionen bekommt man aufgrund der Historie keinen entsprechenden Versicherungsschutz mehr.

Der Eintritt von Grundwasser, das nicht an die Erdoberfläche gedrungen, sondern durch den Fußboden oder die Wände der Keller in diese eingedrungen ist, ist in den meisten Elementar-Bedingungswerken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Unsere AXA/DBV hingegen ist in den vergangenen Wochen auch bei denjenigen Kunden in die Regulierung eingestiegen, bei denen sich das Grundwasser durch die Böden und Wände in die Keller gedrückt hatte, wenn das Gebäude sich in unmittelbarer Nähe zum Hochwasser befunden hat. Dabei werden maximal die Kosten übernommen, die durch das eintretende Wasser entstanden sind. Die Kosten der Versiegelung der Böden oder Wände werden selbstverständlich nicht übernommen. Die Sanierung des Gebäudes und die Sorge dafür, dass die Gebäudehülle grundsätzlich wasserdicht ist, obliegt dem Eigentümer der Immobilie und kann nicht auf den Versicherer und damit indirekt auf die Versichertengemeinschaft abgewälzt werden.

Vielen Eigentümern ist ohnehin in den vergangenen Jahren unangenehm aufgefallen, dass die Gebäudeversicherung immer teurer wird und die Beitragssprünge in den letzten beiden Jahren deutlich größer geworden sind. Das betrifft durchweg alle Versicherer. Zum einen sind die vorgegebenen Neuwertanpassungen in 2023 und auch in 2024 überdurchschnittlich hoch ausgefallen, zum anderen haben viele Versicherer große Probleme, mit der Summe der Beiträge die anfallenden Schäden zu decken. Am Ende treffen diese Beitragserhöhungen fast jeden, denn auch die meisten Mieter werden über die Nebenkostenabrechnung an den Beiträgen beteiligt.  Insofern müssen wir uns alle auch in Zukunft auf steigende Beiträge in der Wohngebäudeversicherung einstellen.

Wenn Sie Fragen zu diesem oder zu anderen Themen rund um Versicherungen, Finanzierungen und Geldanlage haben, sprechen Sie uns gerne an

Ihr/Euer Andreas Schütte

AXA & DBV Versicherungen für Meppen und Haselünne

www.axa-betreuer.de/andreas_schuette