Happy new year!

(akg) Ich werde mich nicht in Rückblicken dieses schwierigen Jahres verlieren, da ich mitunter zu bizarrer Übertreibung neige und das in diesen politisch schweren Zeiten keine gute Idee ist. Vielmehr atmen wir mal tief durch, ich setze meine Pompös-Sonnenbrille auf und blicke in ein hell-leuchtendes Jahr 2024. Vor uns liegt ein Jahr mit nicht wenigen gesetzlichen Änderungen, von denen ich Ihnen hier einige aufführen möchte:

1. Erhöhung vom Bürgergeld und dem gesetzlichen Mindestlohn.

Ab Anfang 2024 erhalten Alleinstehende insgesamt 563 € Bürgergeld monatlich – aktuell sind es 502 € /Monat. Jugendliche ab 15 Jahren erhalten künftig 471 statt 420 €. Kinder vom 7.-14. Lebensjahr werden 390 statt 348 €, Kinder bis zum 6. Lebensjahr werden 357 statt 318 € erhalten. Die Erhöhungen der Sätze für Kinder und Jugendliche erscheinen mir noch recht gering. Die Erhöhung des Bürgergeldes auf 563 € für Alleinstehende macht mich angesichts leerer Kassen sprachlos. Welches Signal will unsere Regierung damit senden? Ich kapituliere bei der Vorstellung, dass es für viele Geringverdiener finanziell keinen Sinn mehr macht, zu arbeiten und ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften. Wir können es doch nicht alle so machen wie Herr Lindner es einst hielt: lieber nicht regieren, als falsch regieren…könnte man angesichts der derzeitigen Debatten auch mit „lieber nicht arbeiten, als falsch arbeiten“ umschreiben. Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich auf 12,41 €, was angesichts der derzeitigen Inflationsrate auch dringend notwendig erscheint. Die CDU hat ins Gespräch gebracht, man könne den Hinzuverdienst der Rentner bis 2.000 € nicht besteuern.  Hier würde mich interessieren, ob das nicht generell, also nicht nur bei Rentnern, eine gute Idee wäre und den Menschen mehr Anreiz böte, zu arbeiten und auf das Bürgergeld zu verzichten.

2. Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung

Auszubildende erhalten ab 2024 monatlich 649 Euro innerhalb des ersten Lehrjahrs, 766 € im zweiten Lehrjahr, 876 € ab dem dritten Lehrjahr und im (seltenen) vierten Lehrjahr 909 €.

3. Pflicht elektronischer Zeiterfassung

Arbeitgeber sind ab 2024 verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter elektronisch zu erfassen. Bisher galt allein die Verpflichtung, die Arbeitszeit zu erfassen. Die Verpflichtung der Zeiterfassung gilt nicht für kleinere Betriebe (bis zu 10 Angestellten) und wenn sonstige tarifvertragliche Regelungen etwas anderes bestimmen.

4. Minijober dürfen mehr verdienen

Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob erhöht sich ab 2024 von 520 € auf 538 €. Sie ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn, daher die „krumme“ Zahl. Sie sehen schon, es gibt vielfach mehr Geld. Über weitere Änderungen werden wir berichten, soweit sie uns wichtig erscheinen.

Bis dahin wünschen wir Ihnen ein rauschendes

Silvesterfest und ein glückliches neues Jahr 2024.