Neue „Windader“ soll Strom für Mtillionen von Menschen transportieren

(eb) Die Leitungsprojekte sollen zwischen 2032 und 2036 in Betrieb gehen – der genaue Trassenverlauf steht noch nicht fest.

Bis Mitte der 2030er Jahre sollen die Offshore-Windkraftanlagen in Nord- und Ostsee eine Kapazität von mindestens 40 Gigawatt (GW) aufweisen – Ende 2022 waren es gut 8 GW. Die Windparks auf See würden damit im Jahr 2035 so viel Energie bereitstellen wie mehr als 50 große Kohlekraftwerke. Damit der Strom von der See an Land und schließlich zu den VerbraucherInnen gelangen kann, errichten die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sogenannte Offshore-Netzanbindungssysteme (ONAS): Stromleitungen, die den gesammelten Strom von Offshore-Windparks aufnehmen, um diesen anschließend an Land zu transportieren. Hier wird der Strom an verschiedenen Netzverknüpfungspunkten ins Übertragungsnetz eingespeist und über das Übertragungsnetz weiter transportiert.

Strom für acht Millionen Menschen

Ein großes neues ONAS-Projekt in der Nordsee ist die „Windader West“, die sich aus vier verschiedenen Netzanbindungsystemen zusammensetzt.

Der zuständige ÜNB Amprion will mit der „Windader West” den auf See gewonnenen Windstrom durch das Emsland in die Industriegebiete Nordrhein-Westfalens transportieren. Die vier Gleichstromleitungen des Projekts umfassen jeweils eine Leistung von 2.000 Megawatt – genug, um insgesamt etwa acht Millionen Menschen zuverlässig mit klimaneutralem Strom zu versorgen.

Zwei Vorschläge für den Verlauf

Die überwiegend gebündelt geplanten Leitungen erreichen das Emsland aus Richtung Saterland/Friesoythe. Von dort erstreckt sich der Verlauf in Richtung Haselünne. Über zwei Planungsvarianten geht es dann weiter Richtung Südwesten, bis die Leitung den Landkreis im Süden verlässt. Weitere Informationen zum Planungsverlauf lassen sich in den Antragsunterlagen zur Genehmigung finden: https://www.arl-we.niedersachsen.de/WindaderWest/www-arl-we-niedersachsen-de-windaderwest-225032.html

Amprion plant, von April bis September 2024 die im Planungsverfahren vorgeschriebene Raumverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dabei wird untersucht, welcher Verlauf die geringsten