(nr) Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter und Notare sind Volljuristen. Sie alle haben das Jurastudium, die erste juristische Prüfung, den juristischen Vorbereitungsdienst und die zweite Juristische Staatsprüfung erfolgreich bestanden.
Denn nur nach der zweiten Juristischen Staatsprüfung - und nur dann - dürfen sie sich als Volljuristen bezeichnen und einen der staatlich reglementierten juristischen Berufe (Richter, Staatsanwalt, Beamter im höheren Verwaltungsdienst oder Rechtsanwalt) ergreifen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich demnach nicht. Nach dem zweiten Staatsexamen hat jeder Volljurist grundsätzlich die freie Wahl.
Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Mit dem Rechtsanwaltsberuf sind besondere Rechte, aber auch besondere Pflichten verknüpft. Dabei gewährleistet die Unabhängigkeit, dass Rechtsanwälte gleichrangig und gleichberechtigt neben den anderen Organen der Rechtspflege (Richtern und Staatsanwälten) ihre Aufgaben im Rechtsstaat erfüllen können. Rechtsanwälte benötigen eine Zulassung, die von der Rechtsanwaltskammer erteilt wird. Zentrale Aufgabe der Rechtsanwälte ist es, die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten in sämt- lichen Gebieten bestmöglich gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Dabei können sich Rechtsanwälte spezialisieren, indem sie eine Fachanwaltsausbildung absolvieren. Hierbei müssen Rechtsanwälte insbesondere theoretische Kenntnisse nachweisen, die die üblicherweise durch das Studium vermittelten Kenntnisse auf dem Fachgebiet erheblich übersteigen.
Staatsanwälte dagegen sind für die Strafrechtspflege und das Vollstreckungsverfahren zuständig. Sie leiten unter anderem Ermittlungsverfahren. Abgesehen von der Möglichkeit einer Privatklage kann nur die Staatsanwaltschaft wegen einer Straftat Anklage erheben und so erreichen, dass vor Gericht ein Strafverfahren stattfindet.
Richter entscheiden als unabhängige und neutrale Staatsorgane unter anderem in Strafsachen, zivil-, sozial- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Die Bewerbung für den höheren Justizdienst erfolgt über das Niedersächsische Justizministerium, wobei ein Auswahlverfahren stattfindet.
Für das Berufsziel des Anwaltsnotars geht es allerdings noch einen Schritt weiter:
In Deutschland gibt es historisch bedingt zwei unterschiedliche Notariatsformen: die Form des hauptberuflichen Notariats, bei der man ausschließlich Notar ist und die Form des Anwaltsnotariats, bei der man Rechtsanwalt und Notar ist. Die Form hängt vom Bundesland beziehungsweise der Region ab. In Meppen gibt es das sogenannte Anwaltsnotariat. Der Anwaltsnotar muss unter anderem eine notarielle Fachprüfung ablegen, die wie ein 3. Staatsexamen ist. Diese sichert den hohen Qualitätsstandard des Notariats. Wenn er diese besteht, kann er sich auf freie Notarstellen bewerben und wird dann zusätzlich zu seinem Anwaltsberuf zum Notar ernannt. Dabei wird die fachliche Eignung nach Punkten bewertet. Die Punktzahl bestimmt sich nach dem Ergebnis der notariellen Fachprüfung und nach dem Ergebnis der die juristische Ausbildung abschließenden Prüfung.
Das Jurastudium gilt als eines der schwersten Studienfächer der Welt. Dies ist sicher nicht ganz von der Hand zu weisen, andererseits ist Jura keine Raketenwissenschaft. Das Jurastudium fordert zwar ein hohes Maß an Belastbarkeit und Disziplin, überfordert jedoch nicht in intellektueller Hinsicht. Wer sich für die vorbezeichneten Berufe interessiert, sollte sich vom Ruf des Jurastudiums also nicht abschrecken lassen. Gerne geben wir Interessenten einen kleinen Einblick in unseren Arbeitsalltag.
Ihre Nina Reiners
Rechtsanwältin und Notarin in Meppen