E-Bikes und Versicherungen

(as) Schäden Dritter: Der Gebrauch von nicht zulassungspflichtigen E-Bikes mit Pedalunterstützung (Pedelecs) ist über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Berechtigte Ansprüche von Geschädigten aus Personen- und/oder Sachschäden werden bedient und unberechtigte Ansprüche abgewiesen. Zulassungspflichtige E-Bikes und S-Pedelecs hingegen müssen über eine Kfz-Versicherung separat versichert werden. Im Folgenden werde ich nur noch über die nicht zulassungspflichtigen Pedelecs schreiben, da diese hier im Emsland zu mehr als 95% in Gebrauch sind.

Diebstahl: Wenn das E-Bike aus der verschlossenen Garage gestohlen wird und die Polizei Einbruchspuren dokumentieren kann, ist das Rad über die Hausratversicherung ohne zusätzliche Vereinbarung gegen alle Gefahren der Hausratversicherung und damit in der Regel auch gegen Einbruch/Diebstahl versichert. Das Rad muss dann nicht einmal in der Garage abgeschlossen sein. Hauptsache, die Garage selbst ist verschlossen. Unterwegs bedarf es bei den meisten Versicherern einer besonderen Vereinbarung. Die einen versichern einen gewissen %-Satz der Hausratsumme, bei den anderen kann man den konkreten Kaufpreis versichern. Bei uns im Hause bedarf es keines besonderen Schlosses und auch nicht, dass das Rad angekettet werden muss. Das kann aber bei anderen Anbietern, häufig z.B. beim E-Bike-Leasing, anders aussehen. Informieren Sie sich besser entsprechend! Die polizeiliche Meldung des Diebstahls ist in jedem Fall erforderlich. Denken Sie also daran, wenn Sie von einem normalen Rad auf ein E-Bike umsteigen, dass Sie Ihre Fahrradversicherungssumme überprüfen!

Weitere Schäden am Rad: Mittlerweile können wir auch spezielle E-Bike-Versicherungen losgelöst von der Hausratversicherung anbieten. Dabei sind dann zusätzliche Gefahren versicherbar, wie z.B. Beschädigungen bei Unfällen, Sturzschäden, Elektronikschäden, Naturgewalten und sogar Produktions- und Konstruktionsfehler. Diese „Vollkasko“-Versicherungen sind natürlich etwas teurer als die reine Diebstahlabsicherung über die Hausratversicherung.

Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung fordert mittlerweile bei der Nutzung von E-Bikes, dass die Fahrer Helme tragen. Ansonsten drohen bei Kopfverletzungen Leistungskürzungen. Auch der ein oder andere Kfz-Haftpflichtversicherer hat schon versucht, aufgrund des fehlenden Helms die Entschädigungsleistung zu reduzieren. Die Rechtsprechung ist hier bislang uneinheitlich. Die meisten privaten Unfallversicherungen leisten auch ohne Helmnutzung in voller Höhe. Vergewissern Sie sich aber zur Sicherheit bei Ihrem eigenen Versicherer.

In Ihrem ureigensten Interesse sollten Sie dennoch einen Helm tragen. Mit Helm bleiben 73% der unfallbeteiligten Radfahrer am Kopf unverletzt, ohne Helm reduziert sich diese Quote auf 46%.

Sollten noch Fragen zum Versicherungsschutz bei der Nutzung von E-Bikes offen geblieben sein, melden Sie sich gerne bei uns.

Ihr/Euer Andreas Schütte

(AXA & DBV Versicherungen für Meppen und Umgebung

www.axa-betreuer.de/andreas_schuette)