Effizientere Nutzung
aufgrund einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
(eb) Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen – das gilt auch für unsere Stromnetze. Mit Blick auf die Energiekrise kommt es darauf an, sie auf außergewöhnliche Situationen vorzubereiten. Hierzu zählt, die Transportkapazitäten sowie die Flexibilität der Netze zu erhöhen.
Bundestag und Bundesrat haben deshalb im Sommer 2022 das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geändert. Es erlaubt nun insbesondere einen sogenannten witterungsabhängigen Freileitungsbetrieb (WAFB). Was bedeutet das?
Die ÜNB berechnen die Kapazitäten von Freileitungen unter Standardbedingungen, welche unter anderem mit einer Temperatur der Leitung von 35°C definiert sind. Bei niedriger Außentemperatur können die Freileitungen technisch bedingt mehr Strom übertragen. Dies nutzt der WAFB.
Anhand von Wetterdaten wird berechnet, wie stark Leitungen wann ausgelastet werden können. Das lohnt sich: Denn eine Leitung kann so durchschnittlich etwa zwanzig Prozent mehr Strom transportieren, wie das Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik ermittelt hat. Der WAFB stellt dabei eine sogenannte NOVA-Maßnahme (Netzoptimierung vor Verstärkung vor Ausbau) dar. Die Netzbetreiber sollen alle technischen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor sie ihre Leitungen verstärken oder sogar ausbauen.
Wichtig zu wissen: Auch beim WAFB gelten unverändert die Grenzwerte für Geräuschimmissionen, die in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) festgelegt sind. Gemäß EnWG-Novelle müssen die ÜNB dabei die Immissionsgrenzwerte nicht neu prüfen. Dies gilt ergänzend für „seltene Ereignisse“, welche nicht länger als an 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres bzw. nicht länger als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden auftreten dürfen. Die Grenzwerte des Punktes 6.3 der TA Lärm sind nach wie vor einzuhalten und dürfen nicht überschritten werden, sodass auch nicht von höheren Belastungen auszugehen ist.