Alle Jahre wieder, aber dieses Mal mit drastischen Steuererhöhungen!
(nr) In regelmäßigen Abständen legt das Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf des Jahressteuergesetzes vor. Hierbei handelt es sich um ein Paket an steuerlichen Änderungen, das sich auf eine Vielzahl von Steuergesetzen auswirkt. Der aktuelle Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 (JstG 2022; 20/3879) wurde im Bundestag am 14. Oktober 2022 erstmals beraten und an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Nach derzeitiger Planung soll die Neuregelung Ende des Jahres in Kraft treten. Ausweislich des Entwurfs wird die Neuregelung zur steuerlichen Bewertung vor allem Immobilien betreffen, die im Ertrags- und Sachwertverfahren bewertet werden. Von der Neuregelung umfasst sind damit insbesondere auch Einfamilienhäuser und Mietwohnobjekte. Sibylle Barent, Leiterin Steuer- und Finanzpolitik bei Haus & Grund Deutschland spricht gegenüber der WirtschaftsWoche von „einigen unauffällig wirkenden Stellschrauben, die die Werte, die das Finanzamt ansetzt, gehörig nach oben treiben können. Nimmt man alle Stellschrauben zusammen, kommen da leicht 20 bis 30 Prozent Steigerung der steuerlichen Werte zusammen. Bei bestimmten Immobilien kann es sogar zu einer Verdoppelung kommen“. Selbst bei einer bloßen Übertragung bedeutet die Steuererhöhung eine deutliche Mehrbelastung, die sogar zu einem Notverkauf führen könnte.
Steuererhöhung umgehen?
Wer eine Schenkung einer Immobilie plant, sollte noch in diesem Jahr mit fachkundiger Hilfe aktiv werden. Wir stehen Ihnen bei Fragen rund um die Schenkung oder Vererbung einer Immobilie gerne zur Verfügung.