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Weihnachten auf juristisch

(mt) Weihnachten: das Fest der Liebe, der Besinnlichkeit, des guten Essens – und der Geschenke. Geschenke sind ein Zeichen der Liebe. Die schön verpackten Überraschungen sind fester Bestandteil des Weihnachtsfests. Schon die Heiligen Drei Könige brachten dem Kind in der Krippe Gold, Weihrauch und Myrrhe. Dieser Brauch hat sich bis heute bei uns gehalten.

Mit einem Geschenk will man einer anderen Person eine Freude machen. Juristen definieren die Schenkung, einschließlich derjenigen an Weihnachten, wenig romantisch als eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert. Hinzukommen muss die Einigung beider Teile darüber, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.

Aber noch weiter: Schenkung ist nicht gleich Schenkung. Der Jurist unterscheidet zwischen der formlos möglichen Handschenkung und dem formpflichtigen Schenkungsversprechen. Die Handschenkung wird sofort vollzogen. Mit dem Schenkungsversprechen hingegen verpflichtet sich der Schenker, erst zu einem späteren Zeitpunkt zu leisten. Als einseitig verpflichtender Vertrag erfordert das Gesetz hierfür die notarielle Beurkundung. Weihnachten beim Notar? In der Regel wird an Weihnachten niemand ein Schenkungsversprechen machen, sondern meistens in Form der Handschenkung seine Liebsten erfreuen.

Das Gesetz verlangt bei der Handschenkung, für die auch das Legen des Geschenks unter den Weihnachtsbaum ausreicht, keine Beurkundung. Der dennoch vorliegende Mangel der Form wird durch die Bewirkung der versprochenen Leistung nämlich geheilt.

In der Regel sind es vor allem Kinder, die zu Weihnachten die Anzahl und Größe der Geschenke am wichtigsten nehmen. Da schrillen bei den Juristen gleich die Alarmglocken: Minderjährig? Beschränkt geschäftsfähig? Haben wir da überhaupt einen wirksamen Vertrag? Und handelt es sich beim Christkind überhaupt im juristischen Sinn um ein Rechtssubjekt?

Trotz aller juristischer Förmeleien der Schenkung sollte die Freude daran aber nicht verloren gehen. Denn: „Das Geheimnis des Glücks liegt nicht im Besitz, sondern im Geben. Wer andere glücklich macht, wird glücklich.“ (André Gide)