Zuschüsse werden für in Meppen durchgeführte Projekte gewährt, von denen Menschen mit Behinderung, aber auch andere Personenkreise, die von Diskriminierung betroffen sind, unmittelbar profitieren. Zudem müssen die Projekte gemeinnützig ausgerichtet sein. Einzelpersonen, Gruppen oder auch Vereine können nun bis zu 2500 Euro für ein Inklusionsprojekt erhalten.
Für investive Anschaffungen wird ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5000 Euro gewährt. Nicht gefördert werden größere bauliche Maßnahmen. Bei den investiven Anschaffungen müssen die Projektträger ihr Projekt zunächst im Fachausschuss vorstellen. Dies haben zuletzt das Vitus-Werk und der Wassersportverein Meppen gemacht und danach städtische Zuschüsse für einen Lifter bzw. ein Ruderboot erhalten.
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, die Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Auch die Kommunen sind gefordert, die Bestimmungen in die Praxis umzusetzen. Aus diesem Grund hat die Stadt Meppen bereits in 2016 eine Ist-Analyse für die Kreisstadt vorgestellt und ein Förderprogramm für Inklusionsprojekte aufgelegt.
Nähere Informationen sowie den Förderantrag finden Sie unter: meppen.de/inklusion