Grünpfeil-Schilder

(eb) An zwei prägnanten Kreuzungspunkten im Stadtgebiet vermeiden zwei neue Grünpfeil-Ampeln unnötige Wartezeiten für Radfahrende. Hier gilt: nach einem Stopp an der Haltelinie und soweit weitere Verkehrsteilnehmende dabei nicht behindert oder gefährdet werden, können Radfahrer*innen trotz roter Ampel nach rechts abbiegen.

Ausgestattet mit der Grünpfeil-Ampel wurden auf Grundlage von Anträgen der SPD- sowie der Bündnis 90 / Die Grünen-Stadtratsfraktionen die Kreuzungen Emsstraße/ Hasestraße/ Obergerichtsstraße sowie Herzog-Arenberg-Straße/ Poststraße/ Schützenstraße. „Mit dieser Maßnahme, die in enger Abstimmung mit der Polizei erfolgt ist, wird das Radfahren in Meppen noch attraktiver“, betont Bürgermeister Helmut Knurbein.

2019 untersuchte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag des Verkehrsministeriums die Grünpfeilregelung für rechtsabbiegende Radfahrer*innen in neun Städten im Bundesgebiet – mit positivem Ergebnis. Im Jahr 2020 wurde diese Grünpfeilregelung in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen.