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„Verfügungsfonds Innenstadt“

Projektideen zur Belebung und Weiterentwicklung der Meppener Innenstadt gesucht

(eb) Ab sofort können sich Gewerbetreibende, Vereine und Bürger*innen um die Förderung von Projekten aus dem „Verfügungsfonds Innenstadt“ bewerben. Insgesamt 116.000,00 Euro stehen in den Jahren 2023 bis 2025 für Projekte und Aktionen im Verfügungsfonds zur Verfügung.

Mit Bescheid vom 20.10.2022 wurden der Stadt Meppen Fördermittel zur Belebung und Weiterentwicklung ihrer Innenstadt in Höhe von 909.000,00 Euro aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ bewilligt. Positiv beschieden wurde der Stadt Meppen insbesondere die Einrichtung eines Verfügungsfonds.

„Der Fonds soll ,Dritte‘ anregen, eigene Projektideen für die Aufwertung unserer Innenstadt zu entwickeln und umzusetzen“, erklärt Wirtschaftsförderer Alexander Kassner. Mittels finanzieller Zuschüsse sollen kleinteilige Projekte, Aktionen und Maßnahmen angestoßen und umgesetzt werden und so die Teilnahme engagierter Akteur*innen an der Weiterentwicklung der Innenstadt gestärkt werden. Zugleich ermöglicht der Fonds, die Mittel flexibel und lokal angepasst einzusetzen.

Der Fonds setzt sich zu 50 % aus Bundesmitteln des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ sowie (bis zu) 50 % Eigenanteil der Stadt Meppen zusammen. Zudem erfolgt eine Co-Finanzierung durch den Verein für Wirtschaft und Werbung (VWW) e.V. in Höhe von insgesamt 10.000 Euro.

In den Jahren 2023 bis 2025 stehen folgende Mittel zur Verfügung:

2023: 58.000 Euro

2024: 29.000 Euro

2025: 29.000 Euro

Eine entsprechende Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Innenstadt im Rahmen des „Verfügungsfonds Innenstadt“ hat der Rat der Stadt Meppen in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag, 23.02.2023 beschlossen. Die Richtlinie regelt die Rahmenbedingungen, Fördervoraussetzungen und Hinweise zum Antragsverfahren.

Förderanträge können ab sofort schriftlich unter Nutzung des Antragsformulars bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Meppen eingereicht werden. Die Richtlinie sowie das Antragsformular sind auf der Homepage der Stadt Meppen unter www.meppen.de/verfuegungsfonds veröffentlicht.

Die Mittel des „Verfügungsfonds Innenstadt“ werden durch ein Entscheidungsgremium nach pflichtgemäßem Ermessen vergeben. Dieses setzt sie zusammen aus einem bzw. einer Vertreter*in des Vereins für Wirtschaft und Werbung (VWW) e.V. und vier Vertreter*innen der Stadt Meppen. Daneben gehört je ein*e Vertreter*in der Fraktionen des Stadtrats dem Entscheidungsgremium an.

„Meppens Bürger*innen sind kreativ. Und ich bin schon sehr gespannt auf die Einreichungen. Es freut mich sehr, dass wir diese Richtlinie gemeinsam mit dem Stadtrat auf den Weg bringen konnten“, so Bürgermeister Helmut Knurbein.