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Nichts anbrennen lassen

in der Küche oder bei den Versicherungen!

(as) Von kleineren und größeren Küchenbränden liest und hört man immer wieder. In unserem Fall war der erwachsene Sohn zu Besuch bei den Eltern. Als er Essen für sein Kleinkind auf dem Herd zubereitete, klingelte sein Telefon und er verließ überstürzt das Haus, ohne sich weiter um das Essen auf dem Herd zu kümmern.

Die Schäden:

Obwohl sich zum Zeitpunkt des Unglücks niemand im Haus befand, konnte das kleine Feuer schnell gelöscht werden und glücklicherweise wurde niemand verletzt. Dennoch: die Küche war hin und das gesamte Erdgeschoss verqualmt und verrußt. Nach dem ersten Schock ging es dann an die Schadenbeseitigung. Das gesamte Erdgeschoss musste einschließlich Mobiliar gereinigt, die Küche ausgebaut und eine neue angeschafft werden. Von den gesamten Wänden und Decken im EG mussten die Tapeten entfernt, neue angebracht und gestrichen werden. Das Obergeschoss blieb weitesgehend verschont.

Welche Versicherung leistet was?

Die Gebäudeversicherung übernahm die Kosten für die Reinigung der Wände und Decken sowie für die kompletten Malerarbeiten. Die Hausratversicherung übernahm die Reinigung des Mobiliars und vor allem die Kosten der neuen Einbauküche zum NEUWERT. Es spielt für die Hausratversicherung also keine Rolle, ob die Küche schon 15 Jahre alt gewesen ist.

Wären die Hausrat- und Gebäudeversicherung nicht bei einer Gesellschaft versichert gewesen, hätte es bzgl. der Küche schon Streitigkeiten geben können. Grundsätzlich ist sie mit dem Gebäude fest verbunden, aber wenn es sich um Standardmaße handelt, könnte man sie auch mit in die nächste Wohnung nehmen. Gut, dass in unserem Fall alles in einer Hand lag und alle Schäden wurde anstandslos übernommen.

Regress:

Verursacht wurde der gesamte Schaden durch das fahrlässige Handeln des Sohnes. Natürlich darf man Essen auf dem eingeschalteten Herd nicht unbeaufsichtigt lassen. Da er nicht mehr zu Hause bei den Eltern wohnte und schon einen eigenen Hausstand gegründet hatte, gehörte er nicht mehr zum mitversicherten Personenkreis und wir als Gebäude- und Hausratversicherer konnten ihn in Regress nehmen. Glücklicherweise hatte er sich selbst um den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung gekümmert und diese übernahm nun die Kosten des entstandenen Schadens zum ZEITWERT.

Das heißt, nun spielt es doch eine Rolle, dass die Küche nicht mehr ganz neu gewesen ist zum Zeitpunkt des Schadeneintritts. Der Haftpflichtversicherer übernahm ca. 50% der Gesamtkosten.

Fazit:

Ohne richtige Gebäude- und Hausratversicherung (bestenfalls bei einer Gesellschaft) hätten die Eigentümer ca. 50% der schadenbedingten Kosten selbst übernehmen müssen und ohne Privathaftpflichtversicherung wäre der Sohn nun um ca. 19 T€ ärmer. Zum Glück waren alle Beteiligten richtig versichert.

Ihr/Euer Andreas Schütte

(AXA & DBV Versicherungen in Meppen

www.axa-betreuer.de/andreas_schuette)