Rückgang der Zivilverfahren zentrales Thema
(eb) Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Niedersächsi- schen Landtag, Dirk Toepffer, der Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Meppen, Bernd-Carsten Hiebing und Lara Evers haben am 1. August 2022 das Amtsgericht Mep- pen besucht.
Die Direktorin informierte in einem kurzen Rundgang durch das Haus über die Digitalisierung in der Justiz, die durch eine elektronische Saalanzeige und Videovernehmungs- anlagen in den Sitzungssälen sichtbar wird. Dirk Toepf- fer, welcher vor seiner Zeit als Landtagsabgeordneter als Rechtsanwalt tätig war, erkundigte sich nach den Erfah- rungen mit dieser Art der Verhandlungsführung. Die Di- rektorin erklärte, dass das Angebot, insbesondere bei An- wälten, die weite Strecken zurückzulegen hätten, sehr gut angenommen werde. Selbstverständlich gibt es Verhand- lungen, so Schneckenberger,, die besser in Präsenz durch- geführt werden, z.B. Kindschaftsverfahren. Gleichwohl sei die Videovernehmungstechnik in vielen Fällen eine zeit- und kostengünstige Alternative.
Die Abgeordneten besichtigten die neue Scanstraße und informierten sich über die elektronische Aktenführung. Bernd-Carsten Hiebing freute sich über die Fertigstellung des Fahrstuhls für das Amts- gericht Meppen. Er hatte sich seit 2017 im Justizministe- rium in Hannover dafür stark gemacht und ließ sich eine Probefahrt nicht entgehen.
Im Anschluss fand ein Informationsgespräch mit der Be- hördenleitung statt. Eines der zentralen Themen war der starke Rückgang der Zivilverfahren an den Amtsgerichten. Frau Schneckenberger wies darauf hin, dass die Streitwert- grenze seit 1993 (damals 10.000,- DM) nicht angepasst wor- den ist und die Anzahl der Zivilverfahren bundesweit in den letzten 10 Jahren an allen Amtsgerichten im Durchschnitt um 1/3 zurückgegangen ist. Es bestand zwischen allen Be- teiligten Einigkeit, dass die Streitwertgrenze von derzeit 5.000,- EUR deutlich erhöht werden müsse, um den Amts- gerichten schnell und wirksam zu helfen. Die Bearbeitung von Zivilsachen an den Amtsgerichten ist nicht nur pro- fessionell und schnell, sondern bei Anwendung des Per- sonalberechnungssystems in der Justiz auch wirtschaft- lich, betonte Schneckenberger. Es könne nicht angehen, dass die Bürgerinnen und Bürger, Gewerbe- und Handel- treibende bei einem Streitwert von 5001,- EUR, z.B. we- gen der Erfüllung eines PKW-Kaufvertrages ihr Recht am Landgericht geltend machen müssen. Der Wirtschafts- standort „Emsland“ bleibe nur bei einer starken Justiz in der Fläche attraktiv.