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Hochzeits- und Beerdigungs-Crasher auf vier Beinen

(as) Die meisten Haustiere sind über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Nur Hunde und Pferde (und spezielle exotische Tiere) sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Während man selbst nur für Schäden haftet, die man schuldhaft, also mindestens leicht fahrlässig, verursacht hat, haftet man als Halter von Hunden und Pferden verschuldensunabhängig. Da durch Hundebisse schon viele Menschen schwer verletzt worden sind, gilt für Hunde in Niedersachsen sogar eine Versicherungspflicht, die durch die örtliche Behörde kontrolliert wird. Und das ist gut so! Stellen Sie sich vor, Ihr Kind wird von einem Hund ins Gesicht gebissen, trägt schwere Schäden davon, und der Halter hatte es nicht für nötig gehalten, eine freiwillige Versicherung abzuschließen und hat selbst keinen Euro auf der Bank, so dass ein berechtigter Schadenersatzanspruch ins Leere läuft.

Die Versicherung macht aber auch für den Halter Sinn. Sie schützt das eigene Vermögen vor dem Zugriff Dritter. Im Folgenden berichte ich von einigen Schäden, die uns in den letzten Jahren beschäftigt haben:

Ein Hund sprang nach einer Beerdigung aus dem eigenen Wagen, sprang durch die offene Tür eines anderen Wagen und machte einen großen Haufen auf den Teppich vor dem Beifahrersitz: Kosten für die Reinigung 260 €

Einige Hunde büxten aus und verursachten Verkehrsunfälle. Einer kollidierte insgesamt mit drei Fahrzeugen: Zum Glück jeweils ohne Personenschäden, aber Sachschäden bis zu 7.000 €.

Diverse Hunde haben in verschiedenen fremden Autos Kabel zerbissen, Sitze angeknabbert oder diese mit den Krallen aufgerissen. Kosten zwischen 250 € und 2.000 €

Sofas, Schuhe, Pullover, Hosen aber auch teure Brillen werden regelmäßig zerkaut. Die Kosten gehen auch hier bis an 1.000 € heran.

Hunde können sich auch schon mal in die Wolle bekommen und dann muss die Tierarztrechnung des verletzten Hundes bezahlt werden. Auch hier kommen schnell ein paar Hundert Euro zusammen.

Auf einer Hochzeit hat der Hund des Brautpaares einen Gast in die Hand gebissen. Die Krankenkasse holte sich von uns die Kosten von 2.500 € zurück.

Auch Pferde können große Schäden verursachen. So regulierten wir schon Verletzungen von heruntergefallenen Reitern (1.800 €), Tritte ins Gesicht (ca. 1.000 €) oder verbeulte Autos oder Pferdeanhänger (500 € bis 1.500 €). Wenn ein Pferd ausreißt und einen Verkehrsunfall verursacht, wird allein durch die Masse natürlich ein erheblich größerer Schaden an den PKWs entstehen. Da wird die Schadenhöhe schnell fünfstellig.

In all unseren Beispielen kam zum Glück kein Mensch schwer zu Schaden. Wenn es aber zu schlimmeren Personenschäden kommen sollte und der Halter hat keine Versicherung für sein Tier, kann ihn das dauerhaft ruinieren. Auch bei den Tierhalterhaftpflichtversicherungen steckt der Teufel, wie eigentlich immer bei Versicherungen, im Detail.

Lasst Euch im besten Fall dazu beraten – gerne auch bei uns.

Ihr/Euer Andreas Schütte

(AXA & DBV Versicherungen in Meppen

www.axa-betreuer.de/andreas_schuette)