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Erste Online-Gründung einer GmbH

(mt) Am 1. August 2022 um kurz nach Mitternacht hat die erste Online-Gründung stattgefunden. Seit dem 1. August 2022 ist es möglich unter anderem bestimmte GmbHs on- line zu gründen.

Der Gang zum Notar ist dafür in vielen Fällen nicht mehr zwingend erforderlich. Jeder kann diese neue Möglichkeit nutzen. Technische Voraussetzungen sind ein Laptop, ein Smartphone, ein geeignetes Ausweisdokument wie etwa ein Personalausweis mit eID und eine stabile Internetverbindung.

Das Verfahren läuft dann wie folgt ab: Der Mandant kann sich online oder über die Notar-App registrieren und so ei- nen Notar kontaktieren, sein Anliegen schildern und einen Termin vereinbaren. Mit dem Notar findet anschließend eine Videokonferenz statt, bei welcher aus dem Chip des Aus- weisdokuments die eID und das Lichtbild ausgelesen wer- den. Dazu wird der Ausweis an das Smartphone gehalten, auf dem zuvor die Notar-App installiert worden sein muss. Der Notar überprüft im Anschluss die Personendaten und die Übereinstimmung des Lichtbildes mit der Person, die er in der Videokonferenz sieht.

Danach geht es weiter wie bei einer Präsenzbeurkundung: Die Urkunde wird vorgelesen, offene Fragen werden ge- klärt und am Ende folgt die Unterzeichnung. Dazu wird ad hoc eine qualifizierte elektronische Signatur generiert, die durch den Klienten über die Notar-App bestätigt wird.

Die Online-Beurkundung ist momentan noch auf die Grün- dung einer GmbH begrenzt. Darüber hinaus können aber auch alle Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister über die Plattform erledigt wer- den. Wenn beispielsweise ein Geschäftsführerwechsel oder die Änderung einer Anschrift ansteht, ist dies nun einfach online möglich.

Interessant ist es sicherlich vor allem für Personen, die sich im Ausland befinden. Wenn man möchte, kann man nun bei- spielsweise aus Saint-Tropez, Brüssel oder Madrid eine GmbH in Deutschland gründen.

Wir sind schon gespannt, wie viele Bürgerinnen und Bürger das Verfahren nutzen werden.