(mt) Mehr als sieben Millionen Menschen in Deutschland haben ihre Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung bereits im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Das ist ein Rekordwert – und ein deutliches Zeichen: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger wollen selbst bestimmen, was passiert, wenn sie einmal nicht mehr entscheiden können.
Als Notarin in Meppen erlebe ich täglich, wie wichtig dieses Thema ist. Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen können jeden treffen – oft ganz plötzlich. Wer dann keine Vollmacht hat, für den entscheidet am Ende das Betreuungsgericht. Das muss nicht sein.
Das Vorsorgeregister ist die zentrale Anlaufstelle für Betreuungsgerichte und Ärzte, wenn es darauf ankommt: Liegt eine Vorsorgevollmacht vor? Wer ist bevollmächtigt? Was hat die Patientin oder der Patient verfügt? Die Abfrage ist schnell, zuverlässig und rund um die Uhr möglich – auch an Wochenenden und Feiertagen.
Künftig sollen nicht nur der Hinweis auf ein Dokument, sondern die Urkunde selbst elektronisch hinterlegt werden können. Dann können Ärzte im Notfall und Gerichte bei Bedarf direkt in den Inhalt schauen, ohne erst nach dem Original suchen zu müssen. Das spart wertvolle Zeit.
Vorsorgevollmachten kann man auch handschriftlich verfassen. In der Praxis zeigen sich jedoch oft Unklarheiten, Formfehler oder Lücken, die dazu führen, dass Banken, Behörden oder das Grundbuchamt die Vollmacht nicht akzeptieren. Eine notariell beurkundete Vollmacht ist rechtssicher formuliert, spiegelt Ihren Willen exakt wider und wird im Rechtsverkehr problemlos anerkannt – auch bei Immobiliengeschäften oder Banken.
Vorsorge ist keine Frage des Alters, sondern der Verantwortung – für sich selbst und für die Angehörigen.