Riester vs. Altersvorsorgedepot (Anzeige)

Für wen sich ein Wechsel lohnen könnte

Die Riester-Rente

Sie wurde im Rahmen der Rentenreform 2001 zum 1. Januar 2002 eingeführt und nach dem damaligen Bundesminister Walter Riester benannt. Ziel war es, die stufenweise Absenkung des Rentenniveaus durch eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge auszugleichen. Sie gilt heute als Fehlkonstruktion. Die Schwächen liegen u. a. in der 100%-Garantie, die eine offensive Anlage in renditenstarke ETFs verhindert und in den hohen Abschluss- und Verwaltungskosten. Trotzdem gab es zu Spitzenzeiten über 16,5 Mio. Verträge in Deutschland und auch heute existieren noch knapp 14,7 Mio. Verträge. Davon werden aktuell ca. 20–25% nicht mehr bespart, sondern ruhen.

Das Altersvorsorgedepot

Zum 1. Januar 2027 wird das Altersvorsorgedepot als Nachfolger von Riester als staatlich subventionierte private Altersvorsorge an den Start gehen.

Doch wie funktioniert die neue Förderung? Bis zu einem Sparbetrag von 360 € im Jahr gibt es einen Zuschuss von 50% (180 €). Die nächsten 1.440 € werden noch mit 25% gefördert. Für den Höchstbeitrag von 1.800 € im Jahr oder eben 150 € im Monat liegt die maximale Förderung damit bei 540 € im Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind kann man zusätzlich 300 € Kinderzulage bekommen. Für die volle Kinderzulage müssen pro Kind 25 € (nicht zusätzlich!) im Monat eingezahlt werden.

Und wer beim Abschluss des Altersvorsorgedepots noch keine 25 Jahre alt ist, bekommt einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 €.

Ein kleines Beispiel gefällig? Eine Mutter mit zwei kindergeldberechtigten Kindern spart monatlich 100 € in das neue Altersvorsorgedepot. Für sich selbst bekommt sie 360 € x 0,5 = 180 € und 840 € x 0,25 = 210 €. Das macht dann insgesamt 390 €. Für die beiden Kinder kommen jeweils 300 € dazu, also nochmal 600 €. Die Gesamtförderung liegt damit bei 990 € auf eigene 1.200 €. Es fließen somit 2.190 € in das Altersvorsorgedepot. Die staatliche Förderung liegt damit bei 82,5% auf die selbst eingezahlten Beiträge. Aber auch ein kinderloser Sparer erhält beim Höchstsatz von 150 € im Monat immerhin die 540 € Zulage und damit eine Förderung auf seinen eigenen Sparbeitrag von 30%. Sollte man zu den Besserverdienern gehören und die Einkommensteuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher als 540 € liegen, erhält man im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine weitere Steuererstattung.

Sollten alle Riester-Kunden in das neue Altersvorsorgedepot wechseln?

NEIN! Es gibt gute Gründe, die für einen Verbleib im alten Riestervertrag sprechen können. Eine kurze Restlaufzeit, eine geplante Auszahlung der Rente ab dem 62. Lebensjahr, ein hoher Garantiezins oder Rentenfaktor im Altprodukt und die 100% Garantie könnten für Sparer den Verbleib im alten Riestersystem attraktiv machen. Auch Wohn-Riester-Kunden sollten nicht vorschnell wechseln. Dadurch könnte der Tilgungsplan ins Trudeln geraten.

Was empfehlen wir?

Man sollte zunächst einmal die Ruhe bewahren! In den nächsten Wochen und Monaten wird man durch Werbung in Funk und TV massiv mit diesem Thema konfrontiert werden. Aber faktisch kann man vor dem 01.01.2027 keinen Vertrag abschließen. Auf einer Seite im „Meppener“ kann man nicht auf alle Facetten und Einzelfälle eingehen. Lassen Sie sich besser persönlich beraten, was für Sie und Ihre Altersvorsorge die beste Lösung ist und fallen Sie nicht vorschnell auf die Versprechungen der Neobroker herein.

Und wäre es nicht ratsam, in diesem Zuge die eigene Netto-rentenlücke einmal konkret berechnen zu lassen und diese mit einem gezielten Plan zu schließen?

Wir beraten Sie/Euch gerne dazu – auch zu Riesterverträgen, die nicht aus dem Hause AXA und DBV kommen.

Ihr/Euer Andreas Schütte
(AXA & DBV Versicherungen – zweimal in Meppen!)

www.axa-betreuer.de/andreas_schuette)

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