(mt) „Können wir das Haus noch schnell auf meine Frau überschreiben?“ Diese Frage höre ich regelmäßig. Sie klingt immer gleich, wird aber aus zwei völlig verschiedenen Lagen gestellt.
Der erste Mandant steht am Anfang. Er gründet gerade ein Unternehmen; noch gibt es keinen Umsatz, keine Schulden und keine Gläubiger. Er will sein Privatvermögen vom unternehmerischen Risiko trennen. Der zweite Mandant ruft an, wenn die Bank ein Sanierungsgutachten verlangt und der Steuerberater schlechte Nachrichten überbracht hat. Jetzt soll alles schnell gehen.
Beim Notar wird in beiden Fällen dieselbe Urkunde unterschrieben. Der Unterschied ist trotzdem gewaltig: Im ersten Fall ist es Vorsorge, im zweiten droht ein Rechtsstreit.
Wer unternehmerisch tätig ist, darf sein Privatvermögen schützen. Das Recht lässt dafür viel Gestaltungsspielraum. Dem stehen die Gläubiger gegenüber. Wird ein Unternehmen insolvent, sollen sie alle gleichmäßig zum Zug kommen. Deshalb kann ein Insolvenzverwalter Vermögensverschiebungen aus der Zeit vor der Insolvenz rückgängig machen. Eine Schenkung an den Ehepartner lässt sich beispielsweise bis zu vier Jahre zurück angreifen. Hatte der Schuldner die Absicht, Gläubiger zu benachteiligen, können es sogar zehn Jahre sein.
Entscheidend ist also nicht, was übertragen wird, sondern wann und in welcher Lage. Wer überschreibt, bevor Schulden entstehen, handelt vorausschauend. Wer es tut, wenn die Krise schon sichtbar ist, riskiert, dass der Verwalter das Haus zurückholt. Dazu kommt oft der Streit mit der Familie. Deshalb ist meine Beratung im zweiten Fall selten die, die der Mandant hören will.
Vermögensschutz ist Vorsorge, keine Krisenmaßnahme. Wer das früh versteht, erspart sich später die Diskussion.
Ihre Maike Tallen