Die größten Mythen rund um die Unternehmensinsolvenz

(nr) Wenn ein Unternehmen einen Insolvenzantrag stellt, kursiert in der Öffentlichkeit oft nur ein Gedanke: Das war’s. Doch dieses Bild ist falsch und rechtlich längst überholt. Das deutsche Insolvenzrecht bietet eine bemerkenswerte Werkzeugkiste zur Unternehmensrettung, die in der Praxis weit häufiger zum Einsatz kommt als vielen bewusst ist.

Mythos 1:
Insolvenz bedeutet automatisch Liquidation

Falsch. Ziel des Insolvenzverfahrens ist gemäß § 1 InsO primär die bestmögliche und gleichmäßige Gläubigerbefriedigung, nicht die Zerschlagung. Die Befriedigung der Gläubiger kann dabei durch eine Abwicklung der Gesellschaft erfolgen; vorzugswürdig ist jedoch eine Sanierung, sei es im Wege der übertragenden Sanierung oder durch einen Insolvenzplan.

Mythos 2:
Das Unternehmen verliert die Kontrolle über sich selbst

Nicht zwingend. Das Institut der Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) erlaubt es dem Schuldner, die Verwaltung der Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu führen. In Kombination mit dem Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) kann das Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit sogar in relativer Ruhe vor dem Gläubigerzugriff einen Sanierungsplan erarbeiten.

Mythos 3:
Einmal insolvent und das Unternehmen für immer verloren

Keineswegs. Über den Insolvenzplan (§§ 217 ff. InsO) können Verbindlichkeiten restrukturiert, Gläubiger quotenmäßig befriedigt und das Unternehmen als Rechtsträger fortgeführt werden. Selbst nach Aufhebung des Verfahrens kann eine GmbH im Handelsregister als fortbestehend eingetragen werden, wenn der Plan den Fortbestand vorsieht.

Mythos 4:
Das Unternehmen kann nur als Ganzes gerettet werden

Auch das stimmt nicht. Beim Asset Deal (übertragende Sanierung) werden die wirtschaftlich wertvollen Teile des Unternehmens (“Cherry Picking”) auf einen neuen Rechtsträger übertragen und dort schuldenfrei weitergeführt. Das operative Geschäft läuft oft nahtlos weiter, während die alte Gesellschaft abgewickelt wird.

Mythos 5:
Für Sanierungen vor der Insolvenz gibt es keine Lösung

Doch: Der StaRUG (Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) bietet Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit die Möglichkeit, Restrukturierungspläne zu erarbeiten und gerichtlich bestätigen zu lassen, ganz ohne formelles Insolvenzverfahren.

2603_ww_bt_tallen.jpg