(sb) Ob globale Wirtschaftskrisen wie im Jahr 2008, die Corona-Pandemie oder branchenspezifische Veränderungen: Fast jedes Unternehmen steht im Laufe seiner Existenz vor solchen Herausforderungen. Krisen kommen selten ohne Vorwarnung, doch oft werden die ersten Anzeichen übersehen, verdrängt oder falsch interpretiert. Wenn hingegen frühzeitig erkannt wird, dass sich eine Krise anbahnt, können geeignete Maßnahmen zur Krisenvermeidung getroffen und dadurch der Fortbestand des Unternehmens gesichert werden. Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) gibt es seit dem 1. Januar 2021 eine gesetzliche Pflicht für Unternehmen mit haftungsbeschränkter Rechtsform, mögliche Krisen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig gegenzusteuern. Zwar haben Unternehmer Spielraum für individuelle Lösungen, es muss jedoch ein geeignetes System zur laufenden Überwachung eingerichtet werden, das die Entstehung und Entwicklung von Risiken, die den Betrieb bedrohen könnten, zuverlässig im Blick behält. Dabei ist folgender Ablauf maßgeblich:
Um Risiken identifizieren zu können, ist eine regelmäßige systematische Analyse erforderlich. Mögliche Warnsignale sind Fehlinvestitionen, die Häufung von Liquiditätsengpässen oder Umsatzeinbrüche – zum Beispiel aufgrund mangelnder Marktanpassung. Aber auch politische, technologische oder soziale Veränderungen können das Unternehmen beeinflussen und sollten daher regelmäßig beobachtet werden.
Eine fortlaufende Überwachung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Liquiditätsplanung dient dazu, kritische Entwicklungen zu erkennen. Je nach Unternehmensgröße kann dabei auch die Unterstützung externer Dienstleister sinnvoll sein. Zudem müssen Verantwortungsbereiche innerhalb des Unternehmens klar definiert und kommuniziert werden. Fachlich qualifiziertes Personal und die enge Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen – wie Vertrieb, Produktion, Controlling und Buchhaltung – sind unerlässlich für ein funktionierendes Frühwarnsystem. Zudem helfen standardisierte Prozesse, übersichtliche Berichterstattungen und festgelegte Schwellenwerte dabei, den Überblick zu behalten.
Die erkannten Risiken werden im Anschluss daran unter Berücksichtigung weiterer Faktoren bewertet, indem Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ausgearbeitet werden. Dabei muss auch die Risikotragfähigkeit des Unternehmens bestimmt werden. Diese hängt wiederum von seiner Größe und wirtschaftlichen Lage sowie der Kapitalaufbringung ab. Sodann ist die Geschäftsführung verpflichtet, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Gelingt dies frühzeitig, können etwa drohende Liquiditätsengpässe oder Überschuldung abgewendet werden. Dabei ist es ratsam, sich von Sanierungs- und Restrukturierungsberatern professionell unterstützen zu lassen.
Die Einrichtung eines Krisenfrüherkennungssystems ist somit essentiell. Durch einen klar strukturierten Prozess, verantwortungsvolle Zusammenarbeit und die kontinuierliche Überwachung von Entwicklungen können Unternehmen Risiken rechtzeitig erkennen, bewerten und steuern. So können Krisen abgewendet werden, bevor sie den Betrieb ernsthaft gefährden.
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