(akg) Der Coup einer vierköpfigen Gang in Frankreich, die Teile der französischen Kronjuwelen aus einem wahrlich geschichtsträchtigen Prestigeobjekt entwenden konnte, hatte meine volle Aufmerksamkeit.
Ich ertappe mich ganz unprofessionell dabei, Sympathie für die Diebe zu entwickeln und das Ganze höchst aufregend und spektakulär zu finden (mein Sohn sagt, ich würde mich da total reinmorphen!)…vielleicht, weil ich die Ocean-Filme so mag. Ich hoffe, das ist jetzt nicht schlecht für mein Juju.
Nun hieß es in den Nachrichten, es handele sich um einen „Raubüberfall“. Zum Ablauf der Tat ist nach heutigem Stand bekannt, dass zwei der Täter mit Trennschleifern ausgestattet über ein Fenster ins Museum gelangt sind. Dort soll es zu einem Zusammentreffen mit Museumswärtern gekommen sein, die sie mit den Trennschleifern bedrohten, um sodann die Juwelen von tatsächlich unschätzbarem Wert ebenfalls mit den Schleifern aus den Vitrinen zu entwenden. Sieben Minuten dauerte das Ganze. Sieben Minuten und die Täter hatten eine Juwelen-Situation. Man floh todesverachtend auf Motorrollern, ohne dass jemand verletzt wurde.
In Deutschland würde sich rechtlich die Frage stellen, ob die Tat als Raub oder Diebstahl zu werten ist. Der Diebstahl gem. § 242 I StGB hat mehrere Varianten in § 243 I StGB (besonders schwerer Diebstahl), der sich darauf bezieht, dass man z.B. in ein Gebäude einbricht, eine Sache aus einem verschlossenen Behältnis wegnimmt, eine Sache von besonderer Bedeutung für die Geschichte entwendet u.s.w.. Dies scheint alles auf die Tat in Paris zuzutreffen: Einbruch ins Louvre, Diebstahl aus Vitrine, Sache von geschichtlicher Bedeutung.
Dann könnten sich die Täter als Bande für mehrere Diebstähle zusammengeschlossen haben, was zur Strafbarkeit des schweren Bandendiebstahls u.a. gem. § 244 a I StGB führen würde.
Von einem Raub sprechen wir, wenn zusätzlich zum Diebstahl eine Nötigung hinzukommt. Die Täter müssten also jemandem gedroht haben oder sogar Gewalt angewendet haben.
Nach den jetzt vorliegenden Informationen kommt zumindest eine Drohung in Betracht, weil zwei der Täter die Museumswärter mit einem Trennschleifer bedroht haben. Dabei müssten die Täter nach deutschem Recht ihre Bereitschaft zum gewalttätigen Einsatz der Schleifer deutlich in Aussicht gestellt haben. Auch hier gibt es wieder erschwerende Umstände der Tat, die zu härteren Strafen führen, wenn die Tat z. B. als Bande oder mittels eines „gefährlichen Werkzeuges“ begangen wurde.
In Deutschland wie in Frankreich drohen für die Tat also erhebliche Strafen, wobei die Täter in Frankreich in jedem Fall ungemütlichere Haftbedingungen erwarten als hierzulande. Sind die richtigen Täter gefasst? Sind die Juwelen schon auseinandergenommen und in alle Herrenländer verteilt? Wie laufen die Durchsuchungs- Los Wochos? Die Geschichte ist noch lange nicht auserzählt.
Ich wünsche Ihnen
eine spannende und schöne Vorweihnachtszeit.