(eb) Am Helter Damm gilt ab sofort Tempo 30. Die Maßnahme betrifft den Bereich zwischen dem „kleinen“ Kreisverkehr an der Noldestraße/Holbeinstraße und dem Kreisverkehr an der Hasebrinkstraße.
Der Helter Damm ist nicht nur eine stark befahrene Straße, sondern auch ein hoch frequentierter Schul- und Freizeitweg. Kinder und Jugendliche queren hier regelmäßig die Fahrbahn – etwa auf dem Weg zwischen dem Leichtathletikstadion und dem gegenüberliegenden Jugend- und Kulturgästehaus. Nicht zuletzt trägt auch der Ende 2024 eröffnete Supermarkt nah & gut zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen am Helter Damm bei.
„Die Verkehrssicherheit – insbesondere für Kinder und Radfahrende – hat für uns oberste Priorität“, betont Erster Stadtrat Matthias Funke und ergänzt: „Mit der neuen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 reagieren wir auf berechtigte Hinweise aus Bevölkerung und Politik und schaffen so spürbare Verbesserungen vor Ort.“
Die Entscheidung beruht auf den rechtlichen Grundlagen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und wurde durch die Stadt Meppen als untere Verkehrsbehörde getroffen. Maßgeblich waren dabei die örtlichen Gegebenheiten – wie der kurvige Straßenverlauf und die Nähe zu Schul- und Freizeiteinrichtungen – sowie die dokumentierten Geschwindigkeiten, die zum Teil deutlich über dem zulässigen Tempolimit lagen.
Nach einer sorgfältigen Einzelfallprüfung und der Einstufung des Helter Damms als besonders sensibler Schulweg konnte die Tempo-30-Regelung nun umgesetzt werden. Die Maßnahme wird parteiübergreifend begrüßt, wobei vor Ort die Bedeutung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden besonders hervorgehoben wurde.
Die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung am Helter Damm wurde in den vergangenen Jahren wiederholt politisch angeregt – zuletzt durch einen Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion im August 2024.