(nr) Die GmbH scheint für viele Gesellschafter die perfekte Lösung: Einmal das Stammkapital eingezahlt, lehnt man sich zurück und schaut entspannt zu, wie die Geschäftsführer das Tagesgeschäft erledigen. Schließlich sichert der Name „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ das eigene Privatvermögen angeblich ab. Die Theorie klingt gut, die Praxis ist meist weniger idyllisch. Am Ende warten häufig unangenehme Überraschungen.
Die Haftung des Geschäftsführers – ein Klassiker
Geschäftsführer einer GmbH tragen Verantwortung für sämtliche unternehmerischen Entscheidungen. Werden dabei Fehler gemacht oder das Unternehmen geht wirtschaftlich in die Knie, kann der Geschäftsführer plötzlich persönlich haften. Das Risiko ist bekannt und wird nur zu gern beim Abschluss einer D&O-Versicherung dokumentiert.
Gesellschafter – wirklich sicher?
In der Realität sieht es für Gesellschafter weniger rosig aus als viele vermuten. Wer für einen Kredit der Gesellschaft bürgt, übernimmt das persönliche Risiko. Im Insolvenzfall fordert die Bank die versprochene Zahlung, dann haftet oft das eigene Vermögen.
Doch damit ist es nicht immer getan. Unter bestimmten Umständen kann der Gesellschafter noch einmal zur Kasse gebeten werden - etwa wenn der Insolvenzverwalter frühere Zahlungen der Gesellschaft auf das Darlehen zurückverlangt. Das Insolvenzrecht kennt hier wenig Nachsicht. Wer für seine Firma Sicherheiten stellt, kann am Ende wirtschaftlich doppelt belastet werden.
Fazit
Am Ende zählt ein ehrlicher Blick auf die finanziellen Verflechtungen und Sicherheiten. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich daher juristisch beraten lassen.