(mt) In den letzten Jahren hat sich die Digitalisierung in nahezu allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens etabliert. Besonders im Rechtswesen spielt das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eine zentrale Rolle. Es ermöglicht Anwälten, auf eine rechtssichere und effiziente Weise elektronisch mit Gerichten und anderen Rechtsvertretern zu kommunizieren. Nun soll verhindert werden, dass Rechtsanwälte über ihre elektronischen Postfächer mit den Finanzbehörden kommunizieren.
Wenige Tage vor der Diskussion des Jahressteuergesetzes im Bundestag taucht das „beA-Verbot“ in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Jahressteuergesetz 2024 wieder auf. Es soll ein neuer § 87a Abs. 1 Satz 2 AO eingefügt werden, der, soweit ein anderer sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung steht, die Kommunikation über das beA mit den Finanzbehörden ausdrücklich verbietet. Diese andere sicherere Übermittlungsweg soll ELSTER sein. Ein digitalisierungsfeindlicher Schritt!
Und warum?
In den Finanzbehörden gibt es zu wenige Mitarbeiter, die mit dieser Art der elektronischen Kommunikation vertraut sind.
Ein beA-Verbot für Finanzämter wirkt wie ein Relikt aus der Vergangenheit. In einer Zeit, in der digitale Transformation und Entbürokratisierung an oberster Stelle der politischen Agenda stehen, wirkt das Festhalten an analogen Kommunikationswegen zwischen Anwälten und Finanzbehörden überholt und ineffizient. Es stellt einen Rückschritt dar, der sich mit der Arbeitsbelastung der Verwaltung nicht begründen lässt.
Ihre
Maike Tallen