Ich lass mir doch von einem kaputten Fernseher nicht vorschreiben, wann ich ins Bett zu gehen habe! (Loriot)

(akg) Nicht nur Loriot kennt dieses Problem. Die Gewährleistungszeit von 2 Jahren ist um und schon ist ein Gerät plötzlich defekt. Der zur Hilfe gerufene, gelbgerauchte Techniker stemmt die Hände in die Hüften, schüttelt den Kopf und sagt: „Oh, das wird teuer.“ Der Techniker kann nichts dafür. Trotzdem sieht meine Reaktion von außen betrachtet nach Kontrollverlust aus.

Aber Obacht! Das ändert sich nun! Künftig können wir solche Aussagen im Genick packen, sie mit den Zähnen leidenschaftlich hin und her schleudern und sie dem Hersteller vor die Füße spucken! Während aus der EU ja mitunter Richtlinien stammen, die hierzulande so streng ausgelegt werden, dass sie an jeder Praktikabilität vorbeigehen, wurde im Juli eine absolut sinnvolle „Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren“ verabschiedet, die von den EU-Mitgliedsstaaten nun bis Juli 2026 umgesetzt, also in nationale Gesetze gegossen, werden muss. (Richtlinie EU2024/1799)

Verbraucher können danach künftig bestimmte Produkte einfacher und kostengünstiger reparieren lassen. Bisher galt und gilt weiterhin die zweijährige Gewährleistungspflicht des Verkäufers. D.h., wenn das gekaufte Produkt innerhalb von 2 Jahren defekt ist, muss der Verkäufer im Rahmen der sog. Sachmängelhaftung den Mangel beseitigen.

Die neue Richtlinie setzt nach diesem Zweijahres-Zeitraum an. Hersteller müssen also nach diesen zwei Jahren Ersatzteile zu angemessenen Preisen bereithalten und Geräte zu einem angemessenen Preis reparieren. Über die Reparaturkosten und -dauer muss der Verbraucher vorab informiert werden. Nur wenn der Schaden zu groß ist, besteht keine Reparaturverpflichtung. Dann kann der Hersteller generalüberholte Ware anbieten.

In der Richtlinie werden die Produktgruppen genannt, für die diese Reparaturverpflichtung besteht: Waschmaschinen, Trockner, Kühlschränke, Geschirrspüler, Tablets, Fernseher und, und, und. Geräte, die in der Anschaffung häufig kostspielig und deren Reparatur teuer ist, dass man elementar erschüttert ist.

Bald wird es besser, Freunde. Je nach Produktgruppe variiert die Reparaturverpflichtung und gilt, z.B. für Waschmaschinen und Trockner, 10 Jahre ab dem Zeitpunkt, in welchem das letzte Exemplar dieses Modells an den Einzelhandel ausgeliefert wurde. Bei Handys sind es immerhin 7 Jahre. Die Produkte müssen ferner so gestaltet sein, dass sie reparierbar sind, heißt es. Dies soll auch unabhängige Werkstätten stärken, die die Reparatur vornehmen können.

Übrigens gibt es in Meppen ein Repair-Café und auch in Lingen im unverpackt/Weltladen gab es ein tolles Repair-Café-Projekt: Hier werden Gegenstände gemeinsam oder ehrenamtlich repariert. Wegwerfen? Denkste!

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