Vergessenswirksame Leistungen (VL)

(eb) Ca. 20 Millionen Menschen haben in Deutschland Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (im Folgenden kurz VL). Der Anspruch ergibt sich aus dem Arbeits-/Angestelltenvertrag oder aus dem Tarifvertrag.  Im Öffentlichen Dienst sind das in Niedersachsen zum Beispiel 6,65 € für Vollzeitbeschäftigte und 13,29 € für Auszubildende. Trotzdem nehmen nur ca. 65%, also gerade mal 13 der 20 Millionen Berechtigte, den Zuschuss des Arbeitgebers in Anspruch.  Die anderen 7 Mio. Berechtigten haben entweder keine Kenntnis davon, dass ihnen VL zustehen, sie haben sich noch nie dazu beraten und von einem Abschluss eines entsprechenden Vertrages überzeugen lassen oder sie haben schlicht vergessen, sich darum zu kümmern.

Für die VL-Leistungen gibt es verschiedene Sparformen. Die mit Abstand beliebtesten sind der Bausparvertrag und der VL-Fonds-Sparplan.

Das Bausparen ist sicherlich für den vorsichtigeren Anleger geeignet, der zudem das Geld evtl. in eine vorhandene oder in eine noch anzuschaffende Immobilie investieren möchte.

Etwas mutigere Anleger wählen den Fonds-Sparplan. Hier muss man verkraften können, dass die Anteile des Fonds, in den monatlich investiert wird, größeren Wertschwankungen unterliegen können. Der so genannte Cost-Average-Effekt relativiert das Risiko bei monatlicher Anlage, da man bei niedrigen Kursen mehr Anteile erwirbt und bei hohen Kursen für den gleichen Sparbeitrag natürlich weniger Anteile bekommt. Der VL-Fonds-Sparplan wird sechs Jahre bespart und ruht dann noch ein Jahr.

Egal für welche Variante man sich entscheidet, die VL müssen direkt vom Arbeitgeber in den Vertrag des Arbeitnehmers eingezahlt werden. Dafür erhält der Arbeitnehmer nach Abschluss entsprechende Unterlagen, die er in der Personalabteilung/Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers abgeben kann. Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, vermögenswirksame Leistungen in den Vertrag einzuzahlen, selbst dann, wenn sie keinen Arbeitgeberzuschuss gewähren. Weder stellt ein VL-Sparvertrag den Arbeitgeber vor größere Probleme noch entstehen Kosten für diesen.

Wenn man als Ledige/r ein zu versteuerndes Einkommen von unter 40000 € hat, hat man zudem Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Das soll ein zusätzlicher Anreiz von Vater Staat sein, sich ein bisschen eigenes Vermögen aufzubauen.

Beim Bausparen bekäme man dann auf max. 470 € Sparbeitrag einen 9%-igen Zuschuss. Das wären dann jährlich 43 €. Bei VL-Fonds-Sparplänen bekommt man auf einen Sparbeitrag von 400 € max. 20%, also sogar 80 € Zuschuss jährlich. Für Verheiratete gelten die doppelten Summen bei der Einkommensgrenze und der Zulage.

Für wen lohnt sich denn nun ein solcher Sparvertrag?

Selbst die kritischen Verbraucherschützer empfehlen all denjenigen VL anzulegen, die entweder von einem Arbeitgeberzuschuss oder von der staatlichen Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage profitieren.

Rechnen wir mal ein Beispiel ohne die staatliche Förderung durch mit einem Arbeitgeberzuschuss von 6,65 €. Wenn man nun 40 € monatlich in einen Fonds-Sparplan investiert und dabei von einer durchschnittlichen Rendite von nur 2% ausgeht, hat man nach sechs Jahren Sparzeit und einem Jahr Ruhezeit ca. 3.085 € im Depot angesammelt. Der eigene Anteil an diesem Fondsvermögen beträgt lediglich 33,35 € x 12 x 6 = 2.401,20 €. Der steuerfreie Gewinn läge in diesem Fall bei ca. 685 €.

Ist der Arbeitgeberanteil größer als 6,65 € oder bekommt man zusätzlich die 6 x 80 € = 480 € Arbeitnehmersparzulage ist die Rendite natürlich nochmal deutlich größer.

Also schaut in Eure Arbeits-, Angestellten- oder Tarifverträge, sprecht mit Euren Arbeitgebern und erkundigt Euch, ob Euch VL mit Arbeitgeberanteil zustehen.

Bei der Auswahl des für Euch besten Vertrages sind wir dann gerne behilflich.

Ihr/Euer Andreas Schütte (AXA & DBV Versicherungen in Meppen www.axa-betreuer.de/andreas_schuette)

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