Ehrenkreuz des Weltkrieges

Museen sind Schatzkammern: sie sammeln und bewahren Gegenstände aus vergangenen Zeiten, erforschen deren Geschichte(n) und bringen sie zum Sprechen. Dabei sind es nicht selten die auf den ersten Blick unscheinbaren Dinge, die Spannendes zur lokalen Historie zu berichten haben. In der Reihe „Objekt des Monats“ werden im Stadtmagazin DER MEPPENER regelmäßig herausragende Exponate und Sammlungsstücke aus dem Bestand des Stadtmuseums vorgestellt.

(mko) Die Weimarer Republik war eine „Demokratie ohne Demokraten“. Dieser, in der Historiographie zur Zwischenkriegszeit häufig bemühte Topos stützt sich unter anderem auf die erfolgreiche Agitation republikfeindlicher Kräfte gegen den sogenannten „Diktatfrieden von Versailles“. Im Pariser Vorort wurde dem Deutschen Reich im Friedensvertrag nach dem Ende des Ersten Weltkriegs harte Auflagen aufgebürdet: Zusammen mit den weiteren Mittelmächten wurde Deutschland die alleinige Schuld am Ausbruch des Ersten Weltkriegs zugesprochen; die überseeischen deutschen Kolonien sowie Elsass und Lothringen gingen verloren und es wurden eine umfassende militärische Abrüstung und Reparationszahlungen an die Siegermächte beschlossen.

Alle politischen Parteien im Reichstag protestierten gegen die vermeintlich unverhältnismäßig harten Auflagen, die der jungen Weimarer Republik auferlegt worden waren. Nachhaltig profitierten aber vor allem nationalistische und faschistische Kräfte von der revanchistischen Stimmung im Land. Ihre Propaganda fußte auf der „Dolchstoßlegende“ – einer Verschwörungstheorie, die demokratische Politiker und das „bolschewistische Judentum“ für die militärische Niederlage der deutschen Armee verantwortlich zu machen versuchte. Im Felde seien die deutschen Streitkräfte unbesiegt geblieben und nur die „vaterlandslosen Kräfte“ an der Heimatfront hätten schließlich die militärische Kapitulation des Deutschen Reichs herbeigeführt.

Bedenkt man die Wirkmächtigkeit dieses Narrativs während der 1920er Jahre, mag es überraschen, dass in dieser Zeit keine staatlichen Auszeichnungen für Kriegsteilnehmer des Ersten Weltkriegs aufgelegt wurden, obwohl konservativ-nationalistische Kräfte ab 1925 in Regierungsverantwortung waren. Tatsächlich war aber die Vergabe von Orden und Auszeichnungen in der Weimarer Republik verfassungsrechtlich untersagt. Erst die Machtergreifung der Nationalsozialisten und das damit einhergehende Ende der ersten deutschen Demokratie führte zur Wiedereinführung militärischer Ehrungen.

Im Rahmen der Reihe „Objekt des Monats“ präsentiert das Stadtmuseum daher das „Ehrenkreuz des Ersten Weltkrieges“, das ab dem Jahr 1934 zunächst von Reichspräsident Paul von Hindenburg und dann von Reichskanzler Adolf Hitler gestiftet wurde. Das Ehrenkreuz gab es in drei Varianten: Die Standardversion mit Eichenlaubkranz und den Jahreszahlen „1914“ und „1918“ für Kriegsteilnehmer und Hinterbliebene mit zwei unterschiedlichen Bändern und das „Ehrenkreuz für Frontkämpfer“, auf der zwischen den Kreuzarmen zusätzlich Schwerter dargestellt sind. Herausgegeben wurde das Kreuz von Stadtverwaltungen und Polizeibehörden in einer Auflage von ca. 10000 Stück je Variante.

Das im Besitz des Stadtmuseums befindliche Objekt stammt aus einer Schenkung von Joseph und Marianne Weß. Verliehen wurde die Auszeichnung dem Großvater von Marianne Weß, Heinrich Schlömer, der im Ersten Weltkrieg als Frontsoldat gekämpft hatte.

Für die Verleihung des Ehrenkreuzes war ein Antrag erforderlich. Dabei war vom Antragsteller die entsprechende Berechtigung nachzuweisen, z. B. durch Vorlage des Militärpasses bei Frontkämpfern und Kriegsteilnehmern. Ein Frontkämpfer hatte zu belegen, dass er „bei der fechtenden Truppe an einer Schlacht, einem Gefecht, einem Stellungskampf oder an einer Belagerung teilgenommen hatte“. Hinterbliebene konnten sich hinsichtlich der Beweisführung an das „Zentralnachweiseamt für Kriegsverluste und Kriegergräber“ wenden. Bei Zweifeln an den Beweisstücken konnte die Verleihungsbehörde Nachforschungen veranlassen.

Die Verleihungen wurden meistens von Polizeidirektoren, Oberbürgermeistern oder Landräten vorgenommen, dazu gehörte auch die Ausstellung eines Besitzzeugnisses. Starb der Ehrenkreuzträger, verblieb das Ehrenzeichen bei den Hinterbliebenen, durfte von diesen aber nicht getragen werden. Sie wurden in der Regel als Andenken aufbewahrt. Viele davon fanden ihren Weg in museale Sammlungen, wo sie als Zeugnisse der Weltkriegsgeschichte aber auch als Quellen zur nationalsozialistischen Gedenk- und Propagandapraxis verwahrt und präsentiert werden.

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