(mt) Die Energie- und Wirtschaftskrise hat viele Unternehmen getroffen. Haben auch Sie ein solides Unternehmen aufgebaut, welches Ihnen in den vergangenen Jahren einen nennenswerten Profit brachte und stehen plötzlich vor dem finanziellen Aus? Die Finanzen des Unternehmens sind angespannt, Verluste werden immer offensichtlicher? Erfahren Sie, was Sie als Geschäftsführer jetzt wissen müssen!
Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben nämlich die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzeröffnungsantrag zu stellen. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs (bzw. derzeit acht) Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen.
Einfach gesagt ist dies der Punkt, an dem ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu bezahlen.
Zahlungsunfähigkeit liegt in Abgrenzung von der bloßen Zahlungsstockung vor, wenn der Schuldner eine Liquiditätslücke von 10% oder mehr nicht innerhalb von drei Wochen beseitigen kann.
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf (bzw. aktuell vier) Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Mit der richtigen Vorgehensweise und den richtigen Strategien können Sie das Unternehmen auch in Krisenzeiten schützen. Daher empfehlen wir in jedem Fall, alle verbleibenden Möglichkeiten zur Sanierung des Unternehmens auszuschöpfen und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Natürlich liegt es letztlich an jedem Geschäftsführer selbst, wie er diese Situation meistert - doch egal für welchen Weg man sich entscheidet: es ist wichtig, schnell zu handeln und Entscheidungen zu treffen!
Krisensituationen können schwer sein und uns vor Herausforderungen stellen - doch mit der richtigen Einstellung und dem notwendigen Know-how kann man diese Hindernisse meistern und daraus lernen.