Was ist der Monitoringbericht und wie ist der Stromnetzausbau im vergangenen Jahr vorangeschritten?
(eb) Der schnelle Ausbau der erneuerbaren Energien und die für den Energietransport notwendigen Stromleitungen tragen zum wesentlichen Erfolg der Energiewende bei.
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen. Dafür wird der Ausbau von Wind- und Solarenergie beschleunigt. Damit der Strom aus Erneuerbaren dorthin transportiert werden kann, wo er benötigt wird, ist der Stromnetzausbau notwendig. Doch wie sieht die aktuelle Entwicklung aus? Können die klimapolitischen Ziele erreicht werden?
Der Monitoringbericht wird jährlich von der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem Bundeskartellamt erstellt. Ziel ist die Dokumentation und Analyse der Entwicklung der deutschen Elektrizitäts – und Gasmärkte. Der Monitoringbericht 2022 stellt die Entwicklung des Jahres 2021 dar, ergänzt um Daten aus dem Jahr 2022.
Der Bericht zeigt, dass die installierte Leistung in Deutschland 2021 bei rund 240 GW lag. Davon sind rund 140 GW, die für die Stromerzeugung zur Verfügung stehen, den Erneuerbaren zuzuordnen. Die restlichen 100 GW der installierten Leistung sind konventionelle Erzeugungsanlagen, wie Kohle-, Gas- oder Kernkraftwerke.
Bisher können die Erneuerbaren nicht überall dorthin transportiert werden, wo sie benötigt werden. Auf der Grundlage des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) sowie des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) werden daher rund 14.044 km Übertragungsnetz optimiert und ausgebaut (Stand 30. September 2022). Von dieser Gesamtlänge wurden bis September 2022 rund 3.470 km genehmigt oder gebaut. Die restlichen 10.574 km befinden sich noch im Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Für das Bundesland Niedersachsen und den Meppener Raum ist der Stromnetzausbau bereits gut vorangeschritten. Hier sind u. a. die Ausbauvorhaben „Emden Ost – Osterath (A-Nord)“, „Grenzkorridor II – Hanekenfähr (BorWin4)“ sowie „Dörpen West – Niederrhein“ bedeutend. Diese befinden sich bereits im oder vor dem Planfeststellungs- oder Anzeigeverfahren, d. h. sie befinden sich noch im letzten Schritt des Genehmigungsverfahrens oder vor der Bauphase.
(Quelle: Bürgerdialog Stromnetz)