Meppener Stadtsiegel von 1438

Replik eines Abdrucks aus dem Besitz des Heimatvereins Meppen

(bs) Museen sind Schatzkammern: sie sammeln und bewah- ren Gegenstände aus vergangenen Zeiten, erforschen deren Geschichte(n) und bringen sie zum Sprechen. Dabei sind es nicht selten die auf den ersten Blick unscheinbaren Dinge, die Spannendes zur lokalen Historie zu berichten haben. In der Reihe „Objekt des Monats“ werden im Stadtmaga- zin DER MEPPENER regelmäßig herausragende Exponate und Sammlungsstücke aus dem Bestand des Stadtmuse- ums vorgestellt.

Zur Leihgabe

Im Jahr 1360 hatte Meppen die vollen Stadtrechte erhal- ten: Bischof Adolf von Münster hatte dem Ort das Recht zur Befestigung mit Wall und Graben erteilt. Damit stellte sich die Frage nach einem „kommunalen Hoheitszeichen“, das „die besondere Rechtsstellung des städtischen Gemeinwe- sens“ zum Ausdruck brachte. Im hohen Mittelalter hatten in Europa Kaiser, Könige, sowie der weltliche und geistli- che Adel begonnen, Siegel zu führen. Seit dem 12. Jahrhun- dert wurde es üblich, dass sich auch Städte Siegel gaben.

Diese dienten vor allem der Beglaubigung von Urkunden. Dafür wurde mithilfe eines Siegelstempels (Typar) das Zei- chen in eine weiche, erhärtende Masse, einen Siegelklum- pen aus Wachs oder Siegellack gedrückt und an oder auf der Urkunde befestigt. Bei städtischen Siegeln gibt das verwendete Text- und Bildinventar oft Aufschluss über die territoriale und politische „Zugehörigkeit“, das (recht- liche) Selbstverständnis, aber auch, freilich stilisiert, über das Stadtbild, da manchmal auch repräsentative Gebäude auf dem Siegel abgebildet sind.

Der älteste bekannte, allerdings unvollständige Abdruck des Meppener Stadtsiegels stammt aus dem Jahr 1405. Auf einer Urkunde vom 25. November 1438, die im Staatsarchiv Münster (jetzt: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen) verwahrt wird, ist das vollständige Siegelbild als Abdruck erhalten geblieben. Im Zuge der Einrichtung der „Ausstel- lung zur Stadtgeschichte“, die von Oktober bis Dezember 1984 vom Heimatverein Meppen in der ehemaligen Aren- bergischen Rentei präsentiert wurde, wurde eine Replik angefertigt, die heute im Stadtmuseum an der Koppel- schleuse ausgestellt ist.

Das Siegelbild zeigt den mit einem Heiligenschein ausge- statteten Heiligen Paulus, den Schutzpatron des Bistums Münster, der neben dem Schwert nicht das Buch als sonst übliches Attribut in Händen hält, sondern ein Architekturmo- dell. Im Jahr 1252 hatte Gräfin Jutta von Ravensberg-Vechta ihre emsländischen Besitzungen an den Bischof von Müns- ter übertragen, der somit Territorialherr im Emsland wurde. Das Gebiet und der Ort Meppen gehörten seither zum Nie- derstift Münster. Für die Verwaltung wurden Drosten ein- gesetzt, die 1374 innerhalb der Meppener Stadtbefestigung errichtete Paulsburg dienteals deren Amtshaus. Mögli-cherweise verweist das im Sie-gel dargestellte Architektur-modell auf dieses Gebäude.

Durch die Figur des Paulusund das Bauwerk wurden sodie territoriale Zugehörig-keit und weltlich-geistlicheNähe Meppens zum BistumMünster auf dem städtischenSiegelbild sichtbar gemacht. Im unteren Teil des Siegels ist ein gotischer Dreieckschild mit einem Balken und einem Tatzenkreuz dargestellt – das Meppener Wappen.

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Auch andere Städte im Münsterland führten in dieser Zeit den „münsterischen Balken“ im Wappen, um dadurch ihre Zu- gehörigkeit zu Münster zu zeigen. Das Tatzenkreuz stellt hingegen ein spezielles Meppener Beizeichen dar, das auf eine hier damals ausgeprägte besondere Verehrung des heiligen Kreuzes zurückgehen könnte.

Von herausgehobenem Interesse ist die Umschrift des Sie- gels, die leider auf diesem Exemplar nur teilweise erhalten ist, sich aber im Vergleich mit einem Abdruck aus dem Jahr 1689 rekonstruieren lässt. Die Umschrift lautet(e) demnach: SIGILLVM CIVITATIS IN MEPPEN und benennt ausdrücklich die mit städtischen Rechten ausgestattete und unüberseh- bar selbst- und machtbewusste Bürgerschaft in Meppen als siegelnde Instanz.

Im Vergleich der Siegelabdrucke aus den Jahren 1405, 1438, 1482 und 1689 wird deutlich, dass alle vom gleichen Siegel- stempel stammen. Der Stempel war also mehrere Jahr- hunderte – möglicherweise seit dem letzten Drittel des 14. Jahrhunderts – in Meppen in Gebrauch, bevor er ver- loren ging. Während die Umschrift des städtischen Siegels im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts oft Änderungen er- fuhr – „Magistrat der Stadt Meppen“ (1850), „Stadt Mep- pen an der Ems“ (1967), „Stadt Meppen“ (heute) – über- dauerte das altüberlieferte Siegelbild mit dem Brustbild des heiligen Paulus und dem Meppener Stadtwappen vom Spätmittelalter bis heute.

Literatur: Veddeler, Peter: Siegel, Wappen und Banner der Stadt Meppen. In: Geschichte der Stadt Meppen, Meppen 2006, S. 554-565.